Der Kirchenvorstand, ein Gremium aus natürlichen Personen, vertritt die Kirchengemeinde als juristische Person. Dieses gewählte Organ, das stellvertretend für die gesamte Kirchengemeinde im rechtsgeschäftlichen Verkehr auftritt, verwaltet deren Vermögen. Eine Kirchengemeinde finanziert sich aus Kirchensteuermitteln, die ihr von der Diözese zugewiesen werden, aus Erträgen ihres eigenen Vermögens und aus Kollekten und Spenden. Es ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes, das Vermögen und die laufenden Einnahmen sinnvoll zu verwalten und im Sinne der Seelsorge einzusetzen und zu verwenden. Dazu gehört vor allem auch die Erhaltung und Pflege des Grundbesitzes und der Gebäude.
Kontakt:
Diakon Markus Fuhrmann
Telefon 04932 456
Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das sich aus gewählten, berufenen und hauptamtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. Die Mitglieder vertreten die Interessen der Menschen in ihren verschiedenen Lebenssituationen. Die Sitzungen sind öffentlich.